Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittlung
Persönliche Voraussetzungen
Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und Gewerbeuntersagungen
Geordnete Vermögensverhältnisse
Gewerbeanmeldung
Ausschluss von Interessenkollisionen
Fachliche Voraussetzungen
Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom, Berufserfahrung, ggfs.vermittlungsspezifische Zusatzausbildung, Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und seiner Akteure
Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
Kenntnis des Datenschutzes
Prozessdefinition
Definition
des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form einer
Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistung einschließlich des zu
erbringenden Honorars u.a.
Sinn und Ziel
des Prozesses
Dauer und
Ende des Prozesses inkl. möglicher Investitionsmaßnahmen
Festlegung
der Kommunikationsweise und deren Inhalte
Festlegung
von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis auf die Verbindlichkeit
des Projektplans
Anwendung der
Methoden des Profilings, zielgruppengerechter Gesprächsführung und Klärung
bestehender Vermittlungshemmnisse
Dokumentation
der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
Zusammenarbeit
mit fachkundigen Stellen (z.B. Schuldnerberatung)
Kontakte zu
Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Beschwerdemanagement
Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder
ein Beschwerdemanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme und
regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).
Private Vermittler, die nicht einem Verband angehören,
können Dritte mit Ihrer Zertifizierung beauftragen oder sich ein Audit erteilen
lassen.
Herausgegeben vom Ministerium für Arbeit und Soziales (2003), erarbeitet und
unterzeichnet durch die Fachverbände.